§1 Jugendliche und Kinder
Für Jugendliche und Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
§2 Nutzung der Schule
(1) Hausordnung
Bei Nutzung der Mattenfläche unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen
Nutzung der Geräte/des Clubs/Dojos und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des
Clubs/Dojos, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
(2) Sporttauglichkeit
Eine volle Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte grundsätzlich nicht erforderlich. Für körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie-
und Kreislaufbeschwerden) werden innerhalb der ausgehändigten, veränderlichen Öffnungszeiten spezielle Unterrichtseinheiten von qualifizierten Mitarbeitern des Anbieters
angeboten.
(3) Nichtnutzung
Eine Nichtnutzung des Unterrichts durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrags, sofern die Gründe dafür in der Person des
Mitglieds liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt, bspw. bei erheblicher Krankheit, die eine weitere Nutzung der Sportangebote nicht zulässt und
deren Ende nicht abzusehen ist. Für eine Kündigung aus wichtigem Grund fällt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 199,- an.
(4) Anwendung der erlernten Technik
Das Mitglied versichert, dass es die in den Kampfsportkursen erlernten Techniken nur beim Sportlichen Wettkampf, bei Trainingseinheiten in der Kampfsportakademie oder im
'Sinne des Notwehrparagrafen §32 StGB anwenden wird.
(5) Schulferien
Während der Schulferien in Baden-Württemberg besteht keine Verpflichtung des „Kampfsport und Gesundheitszentrum“, Unterrichtseinheiten anzubieten. Sofern das „Kampfsport und
Gesundheitszentrum“ in den Schulferien freiwillig Unterricht oder Sonderkurse anbietet, geschieht dies als freiwillige Serviceleistung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf regelmäßige
Trainingsdurchführung oder eine Reduzierung der Beiträge.
(6) Unterrichtsausfall und Ersatz
Das KGZ-Baden behält sich vor, Unterrichtseinheiten oder Trainingsgruppen aus wirtschaftlichen oder personellen Gründen ersatzlos entfallen zu lassen, sofern der Gesamtbetrieb des
Unterrichts dadurch nicht dauerhaft wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Ersatz oder Beitragsminderung besteht in diesen Fällen nicht.
§3 Pflichten des Mitglieds
(1) Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung, etc. hat das Mitglied dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Anbieter dadurch
entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
(2) Unübertragbarkelt der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei dem „KGZ-Baden" ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
§4 Verhalten in der Schule/Dojo
(1) Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, in der Schule/Dojo zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem
persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B.
Anabolika), in der Schule/Dojo untersagt. Gleichzeitig ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Schule/Dojo anzubieten, zu
verschaffen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das „Kampfsport und Gesundheitszentrum" berechtigt,
den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von EUR 500,- geltend zu machen.
(2) Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Club/Dojo ist nur im Wartebereich gestattet. Die Trainings-/ Unterrichtsfläche ist nur für Mitglieder zugänglich.
§5 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
(1) Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Ersten bzw. eines 15. eines jeden Kalendermonat zur Zahlung fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Einmalzahlungen wie die Aufnahmegebühr werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der
Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten i.H.v EUR 10,- vom Mitglied zu tragen.
(2) Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, schuldhaft in Verzug, bspw. wenn die Abbuchung des Mitglieds wegen
Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist, so ist der Anbieter berechtigt, den Schulungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die
gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Für das Mitglied können bei Inanspruchnahme
dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten anfallen.
(4) Änderungen der Vertragsinhalte
Vertrags- und Beitragsanpassungen sind frühestens nach Ablauf der Erstlaufzeit möglich. Diese müssen mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
(5) Familienrabatt
Wird innerhalb eines Vertrages ein Familienrabatt gewährt, so gilt dieser nur so lange, wie alle entsprechenden Familienmitglieder aktiv im „Kampfsport und Gesundheitszentrum“
angemeldet sind. Sobald ein Familienmitglied seine Mitgliedschaft wirksam kündigt, entfällt der Familienrabatt zum Ende der Laufzeit des gekündigten Mitglieds. Ab diesem Zeitpunkt gilt
für die verbleibenden Familienmitglieder der reguläre Mitgliedsbeitrag. Zur Dokumentation dieser Änderung wird mit den verbleibenden Mitgliedern ein Nachtrag zum bestehenden
Vertrag geschlossen.
§6 Kündigung, Stilllegung und Dauer der Mitgliedschaft
(1) Stilllegung des Vertrages
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im
Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit
sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Wird
der Betrieb der Schule aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese
Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das
zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit die
Schule die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
(2) Kündigung
Für die Mitgliedschaft gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich. Wird der Vertrag
nicht fristgerecht vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist danach mit einer Fr ist von einem Monat kündbar. Kündigungen
bedürfen der Textform.
(3) Form
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind oder wurden Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht
berührt.
§7 Datenschutz
Das „Kampfsport und Gesundheitszentrum" erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seiner Fotos) selbst
oder durch weisungsgebundene Dritte, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Der Nutzung persönlicher Daten kann das Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen.